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** Zur Absetzbarkeit von Spenden:
Das MCI ist als spendenbegünstigte Einrichtung unter der Registierungsnummer FW 1831 beim Bundesministerium für Finanzen eingetragen. Damit können Zuwendungen von Unternehmen bis 10% des steuerlichen Gewinns (vor allfälligem Gewinnfreibetrag) im Jahr der Zuwendung als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Darüber hinausgehende Spenden aus dem Betriebsvermögen können bis zu 10% des steuerlichen Gesamtbetrages der Einkünfte (nach Verlustausgleich) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Geldspenden aus dem Privatvermögen können nach derzeitiger Gesetzeslage insoweit als Sonderausgaben geltend gemacht werden, als sie zusammen mit allfälligen betrieblichen Spenden insgesamt 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte (nach Verlustausgleich) nicht übersteigen.
*** Eine Absetzbarkeit der Spenden ist ab dem Jahr 2018 nur mehr über die spendenbegünstigte Organisation möglich. Mit der Angabe Ihrer Daten erlauben Sie dem Management Center Innsbruck für Ihre Arbeitnehmer/innenveranlagung Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Privatadresse sowie die Spendensumme bis auf Widerruf an das Finanzamt zu übermitteln. Wenn Ihre Spende nicht abgesetzt werden soll, sind diese Angaben hinfällig.